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Apothekerwaagen
Apothekerwaagen zum Herstellen von Rezepturen und Arzneimitteln. Beim Mischen und
bei der genauen Herstellung von Rezepturen für bestimmte Arzneimittel sind die Apothekerwaagen
unbedingt zu eichen. Bei den technischen Datenblättern können Sie immer anhand von
Symbolen die jeweiligen Eigenschaften der Waagen schnell erkennen. Wenn Sie das links
abgebildete
Symbol sehen, dann verfügt die Waage über eine Rezeptur-
Mit den Apothekerwaagen können die Mitarbeiter einer Apotheke einfach und genau Arzneimittel herstellen, der Apotheker kann eine schnelle Nullstellung durchführen, jedes Mal wenn er einen neuen Rezepturbestandteil zuwiegt. Die Apothekerwaagen erlauben es, die korrekte Menge von jedem Rezepturbestandteil zuzugeben. Vor allem die Rezeptur ermöglicht die Apotheker eine Zusammenarbeit mit den Ärzten, um Alternativewege für Schwierigkeiten im medizinischen Bereich zu finden und an zu wenden. Außerdem sind diese Apothekerwaagen ideal in den Bereichen, wie in der Produktion (Kunststoff, Lebensmittel, Chemieindustrie ...) einsetzbar. Sollten Sie die Apothekerwaagen zum Herstellen von Rezepturen in der Apotheke einsetzen, müssen diese Waagen geeicht sein. Die Eichung erfolgt durch das Eichamt, entweder die Anbieter lassen dieses in Ihrem Auftrag durchführen und Sie erhalten die entsprechenden Apothekerwaagen direkt geeicht oder Sie lassen die Eichung selber von Ihrem örtlichen Eichamt durchführen. Apothekerwaagen nach Handelsklasse M II können nur vor Ort geeicht werden. Häufig werden die Apothekerwaagen auch in Ausbildung, Forschung und Entwicklung eingesetzt.
Hinweis:
Eichung: Nach der EU-
a) Im geschäftlichen Verkehr, wenn der Preis einer Ware durch Wägung bestimmt wird.
b) Bei der Herstellung von Arzneimitteln in Apotheken, sowie bei Analysen im medizinischen / pharmazeutischen Labor
c) Zu amtlichen Zwecken wie der Ermittlung von Gebühren und Strafen. Für Gerichtsgutachten.
d) Bei der Herstellung von Fertigpackungen.
Wenn Sie mehr Informationen zur Eichung der Analysenwaagen haben möchten oder nicht wissen, ob Sie tatsächlich eichfähige Waagen benötigen, so können Sie sich an Ihre landesspezifische Eichbehörde für Waagen wenden. Die Eichung der Analysewaagen (nur der eichfähigen Modelle) kann bei einer Erstbestellung oder zur wiederkehrenden Eichung durchgeführt werden. Nach einer amtlichen Eichung dürfen die Analysenwaagen nicht mit einem externen Kalibriergewicht rekalibriert werden. Die Ersteichung hat eine Gültigkeit von zwei Jahren, dann muss die Waage immer jährlich nachgeeicht werden.

