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Begriffe zum Thema Waagen

Waagen - Lexikon /   Weitere Informationen und Links

 

Neben dem vielfältigen Angebot an Waagen durch die Waagenhersteller, Waagenshops und des Waagenhandels sowie der fachlichen Beratung durch Ingenieure und Techniker der Unternehmen, bieten wir Ihnen nachstehend eine alphabetische Auflistung relevanter Begriffe zum Thema Waagen an, um sich vor einem Kauf einer Waage oder Waagenzubehör evtl. entsprechend Ihrer Aufgabenstellung informieren zu können: (Hinweis: Im Waagenforum haben Sie die Möglichkeit Begriffe und Erklärungen hinzuzufügen.)

 

Waagen : Begriffe A, wie Ablesbarkeit

 

Ablesbarkeit d: Kleinster ablesbarer Gewichtswert der Waagen.

 

Absolutwägung: Bestimmung des Gewichtes eines Wägegutes mittels Waagen in den Masseeinheiten Milligramm (mg), Gramm (g), Kilogramm (kg) oder Tonnen (t).

 

Anwärmzeit: Zeitspanne vom Einschalten der Waagen bis zum Erreichen der Betriebstemperatur.

 

Auswaage: Wird in einem Prozess eine vorab genau definierte Menge einer Substanz einer Veränderung, z. B. einer Trocknung unterzogen, so wird das verbleibende Gewicht der Substanz nach der Prozessbehandlung durch Auswaage (auch Rückwägung) bestimmt.

 

Aussermittige Belastung von Waagen (DKD Punkt5.4).

 

 

 

 Waagen : Begriffe B, wie Bauartzulassung oder Bruttogewicht

 

Bauartzulassung von Waagen zur Eichung: Die Eichfähigkeit der Waagen wird durch  Bauartzulassung dokumentiert. Hierzu werden die Waagen vorab einer eichtechnischen Prüfung unterzogen, die von einer Bundesanstalt ( meist ein metrologisches Staats-Institut ) durchgeführt wird. Diese umfasst sowohl messtechnische, als auch gerätespezifische Anforderungen. Die Bauartzulassung wird durch das EG-Bauartzulassungs-Zertifikat dokumentiert.

 

Bruttogewicht: Gewicht eines Wägegutes einschliesslich Verpackung oder/ und Transportbehälter.

 

Die Ingenieure und Techniker des Waagenhandels beraten Sie gern zum Thema Waagen

 

 

 Waagen : Begriffe D, wie DKD

 

Datenschnittstelle / - Parameter: Meist RS 232C. Zum direkten Anschluss von Drucker oder PC an die Waagen. Die Einstellung der Schnittstellenparameter, wie der: Baudrate, Parität, Datenbits erfolgt über die Waagen - Tastatur nach

der Bedienungsanleitung. Bsp.: Präzise Waagen.

 

Differenzwägung: Bestimmung des Gewichtsunterschiedes eines Wägegutes mittels Waagen vor und nach einer Behandlung, Bsp. einer Trocknung. Die beiden Wägungen werden auf denselben Waagen und unter den selben Bedingungen durchgeführt.

 

DKD: Im Deutschen Kalibrierdienst sind messtechnische Laboratorien zusammengeschlossen, die eine Akkreditierung für eine bestimmte Messgrösse haben. Ein DKD-akkreditiertes Labor hat das Recht, international anerkannte Kalibrierzertifikate für diese Messgrösse / Waagen zu erstellen. Die DKD - Zertifikate sind in vielen Ländern der Erde gültig, beispielsweise in der gesamten Europäischen Union (weitere Informationen zur (DKD-Kalibrierung von Waagen).

 

Waagen für Industrie, Forschung, Handwerk...

 

 

Waagen : Begriffe E, wie Eichung

 

EA: European cooperation for Accreditation (früher WECC bzw. EAL). Regelt die internationale gegenseitige Anerkennung von DKD-Zertifikaten für Waagen / Link zur EA.

 

Eckenlastprüfung Waagen: Testen von Waagen durch exzentrisches Aufstellen einer Last neben der Plattenmitte.

 

Eichfähige / nicht eichfähige Waagen: Messtechnisch nahezu identisch. Bei den eichfähigen Waagen sind einige Details gesetzlich vorgeschrieben, z. B. Softwareänderungen, zusätzliche Aufschriften.

 

Eichgültigkeitsdauer von Waagen: Analysenwaagen Eichklasse I 2 Jahre, Präzisionswaagen Eichklasse II,  2 Jahre Industriewaagen Eichklasse III,  2 Jahre Kontrollwaagen, alle Klassen 1 Jahr.

 

Eichung: Nach der EU-Richtlinie 90/384 EWG müssen Waagen geeicht werden, wenn sie wie folgt verwendet werden:

a) im geschäftlichen Verkehr, wenn der Preis einer Ware durch Wägung bestimmt wird.

b) bei der Herstellung von Arzneimitteln in Apotheken, sowie bei Analysen im medizinischen/ pharmazeutischen Labor

c) Zu amtlichen Zwecken wie Ermittlung von Gebühren, Zöllen und Strafen. Ferner bei Gutachten für Gerichte.

d) Bei der Herstellung von Fertigpackungen

Wenn Sie mehr Informationen zur Eichung von Waagen haben oder nicht wissen, ob Sie tatsächlich eichfähige Waagen benötigen, so können Sie sich an Ihr landesspezifische Eichbehörde für Waagen wenden.

 

Alle Waagen werden vom Eichamt geprüft und mit der Eichmarke versehen. Damit ist ihre Genauigkeit im Rahmen der zulässigen Eich-Toleranz bestätigt. Sehen Sie sich dazu auch bitte die Eichordnung für Waagen (lt. PTB) an.

 

Eichwerte: Mass für die Eich-Toleranz, je nach Typ der Waagen meist zwischen 1 und 10 d.

 

Einschwingzeit: Dauer einer Gewichtserfassung an Waagen.

 

Einwaage: Wird in einem Prozess eine genau definierte Menge einer Substanz benötigt, so wird diese Substanz auf den verlangten Gewichtswert eingewogen.

 

Erdanziehung: Ist von erheblichem Einfluss auf genaue elektronische Waagen. Da ihre Stärke an jedem Ort der Erde verschieden ist, müssen Waagen standortabhängig >> justiert werden.

 

Waagen im Online-Handel

 

 

Waagen : Begriffe F, wie Feingewichte

 

Fehlergrenzen bei Waagen: Betrifft geeichte Waagen. Unter Fehlergrenzen versteht man die zulässige Toleranz, also die erlaubte Gewichtsabweichung nach Plus und Minus. Sie sind lastabhängig, Definition in der Eichordnung. Man unterscheidet die Fehlergrenzen bei der Ersteichung und die Verkehrsfehlergrenzen an Waagen.

 

Fehlergrenzen bei Gewichten/ Fehlergrenzenklassen: Die Fehlergrenze eines Gewichtes entspricht der zulässigen Toleranz, also der grössten, zulässigen Abweichung vom Nennwert nach Plus und Minus. Die Fehlergrenzenklassen bei Gewichten sind streng hierarchisch gestuft und in der OIML definiert.

 

Feingewichte: Gewichte der OIML- Fehlergrenzklasse F1 werden zur Prüfung von hochauflösenden Waagen verwendet.

 

 

Waagen und Gewichte

 

 

Waagen : Begriffe H, wie hochauflösende Waagen

 

Höchstlast und Genauigkeit:

Die Erscheinungsform von Waagen ist ausserordentlich vielfältig. Unabhängig voneinander können Waagen nach Bau- und Funktionsweise sowie nach Anwendungszweck charakterisiert werden. Ferner unterscheiden sich Waagen nach ihren Eigenschaften wie Genauigkeit oder Höchstlast. Mikro - Waagen erreichen eine Auflösung von 0,001 mg bei einer Höchstlast von etwa 5 Gramm, und manche Fahrzeug - Waagen sind für eine Höchstlast von mehr als 100 Tonnen bei einer Auflösung von bis zu 3000 Teilen ausgelegt.

 

Halbmikro - Waagen: Analysenwaagen mit einer Ablesbarkeit d = 0,01 mg.

 

Gewichte: Gewichtsstücke der OIML-Fehlergrenzenklasse M3.

 

Hochauflösende Waagen: Hierunter versteht man meist Analysen-Waagen und Präzisions-Waagen mit einer Auflösung von > 100.000 Digits. Die Auflösung errechnet sich aus Wägebereich :  Ablesbarkeit d.

Sehen Sie sich zu diesem Thema bitte auch die Einteilung in Waagen - Genauigkeitsklassen an.

 

 

 

 

Waagen : Begriffe I, wie Waagen für die Industrie

 

Industrielle Waagen: Dieser Begriff ist weit gespannt. Hierunter werden unter anderem Tischwaagen, Plattformwaagen, Kontrollwaagen, Hängewaagen (Kranwaagen), Behälterwaagen, Paket-Waagen und andere verstanden.

 

Interface: Parameter mit der die Waagen zur Übertragung der Daten mit einem Computer verbunden werden können.

 

ISO 9000ff: Qualitätsmanagement-System, in Form einer DIN-Norm zur Qualitäts-Sicherung in Unternehmen. Komplette Bezeichnung DIN EN ISO 9000ff-.

 

ISO/GLPP- Protokollierung: In Qualitätssicherungssystemen werden Ausdrucke von Wägeergebnissen (Rohwerte) und Ausdrucke der korrekten Waagenjustierung unter Angabe von Datum und Uhrzeit, sowie der Waagen -Identifikation verlangt. Am einfachsten über angeschlossenen Drucker möglich.

 

 

 

Waagen : Begriffe J

 

Justieren des Wägebereiches von Waagen: Entweder mit dem Prüfgewicht extern über das Justierprogramm (CAL), o. mit der internen Justierautomatik bzw. Justierschaltung. Notwendig ist dies bei Temperaturänderungen, veränderten Umgebungsbedingungen, Ortsveränderungen usw. Tägliche Routinekontrolle empfehlenswert.

 

Zählen, Dosieren, Tarieren, ... die Waagen bieten viele Extras

 

 

 

Waagen : Begriffe K, wie Kalibrieren

 

Kalibrieren: Prüfen der Richtigkeit einer Messgrösse eines Messgerätes (z.B. Waagen) ohne Eingriff ins Messsystem. Beispiel: Prüfen von Waagen durch Auflegen eines Prüfgewichtes (Kalibrierlabor für Waagen). Beispielhaft sehen Sie hier Waagen mit interner und externer Kalibriermöglichkeit.

 

Kalibrierschein oder Kalibrierzertifikat:

Dokumentiert die messtechnischen Eigenschaften von Waagen oder eines Gewichtes, sowie die Rückführbarkeit auf das nationale Normal (so sieht ein Waagen - Kalibrierschein aus).

 

          Waagen und Gewichte im Prüflabor

 

Kapazitiv arbeitende Zellen an Waagen:

Bei Waagen mit kapazitiven Kraftaufnehmern macht man sich das Prinzip zunutze, dass zwei gegenüberliegende Metallplatten einen elektrischen Kondensator bilden. Verändert man, in unserem Fall durch Gewichtsveränderung, diesen Plattenabstand, so verändern sich auch die elektrischen Eigenschaften. Ein Mikroprozessor ermittelt daraus in kurzen Zeitabständen den jeweiligen Gewichtswert. Dieses Messprinzip kommt in elektronischen Waagen zum Einsatz.

 

Karat, metrisch: Ein Karat metrisch 1 ct = 0,2 g. Es wird bei der Gewichtsbestimmung von Edelsteinen verwendet (so z.B. bei den sogenannten Karat - Waagen oder Gold - Waagen).

 

Kennlinie von Waagen: Grafische Darstellung der Gewichtsanzeige einer Waage unter Belastung mit Prüfgewichten. von Null bis zur Höchstlast. Aus dem Kennlinienverlauf lassen sich Rückschlüsse auf die Waagen-Genauigkeit ziehen.

 

Konformitätsbescheinigung: Die Übereinstimmung von eichfähigen Waagen mit der Bauartzulassung wird vom Eichamt durch die Ausstellung der Konformitätsbescheinigung dokumentiert.

 

Konformitätserklärung: Die Konformitätserklärung dokumentiert, dass ein Erzeugnis den EG-Richtlinien entspricht. Bei elektronischen Waagen immer in Verbindung mit dem CE-Kennzeichen. Mehr Info: Konformitätserklärung für Waagen.

 

Viele Waagen - Modelle verfügen über eine Datenschnittstelle zum PC

 

 

 

Waagen : Begriffe L, wie Linearität

 

Laborwaagen: Hierunter versteht man Waagen zur Analyse und Präzisionswaagen.

 

LCD-Anzeige (Liquid Cristal Display): Bauelement für die digitale Gewichtsanzeige. In der Flüssigkristallanzeige wird die Leitfähigkeit von Flüssigkristallen genutzt. Die LCD-Anzeige an Waagen ist nicht selbstleuchtend.

 

LED-Anzeige (Light Emitting Diode): Bauelement für die digitale Gewichtsanzeige. Es wird die eigene Leuchtkraft von Leuchtdioden bzw. Lumineszensdioden ausgenützt. Die LED-Anzeige der Waagen ist selbstleuchtend

 

Linearität / Richtigkeit von Waagen: Grösste Abweichung der Gewichtsanzeige zum Wert des Prüfgewichts nach Plus und Minus über den gesamten Wägebereich. Obergrenze +/- 3 d. Qualitätsmerkmal.

 

Einige Modelle der Waagen sind wählweise mit Akku- oder Netzstrom betreibbar

 

 

 

Waagen : Begriffe M, wie Masse

 

Masse: Die Masse eines Körpers ist eine physikalische Grösse. Sie ist ein Mass für die Trägheitswirkung gegenüber einer Geschwindigkeitsänderung, wie auch die Anziehung auf andere Körper. Sehen Sie sich hierzu bitte auch die PTB-Quelle: Massennormale in Bezug auf Waagen an.

 

Mehrbereichswaagen: Waagen mit mehreren, unterschiedlichen Wägebereichen. Jeder Wägebereich beginnt bei Null, der größte Wägebereich endet bei der Höchstlast der Waagen. Jeder Wägebereich hat eine eigene Ablesbarkeit "d".

 

Messunsicherheit von Waagen: Die Messunsicherheit kennzeichnet den Bereich, in dem der tatsächliche Messwert liegt. Die Wahrscheinlichkeit hierfür beträgt im DKD mindestens 95%. Sie wird individuell für die Waagen nach einem genau festgelegten Prüfverfahren ermittelt und im Kalibrierschein dokumentiert. Sie hängt von verschiedenen waageninternen und externen Faktoren ab. Die Messunsicherheit steigt mit zunehmender Belastung der Waagen.

 

Mindestlast Min: Untere Grenze des eichfähigen Wägebereiches. Sie ist auf dem Eichschild vermerkt. Die Funktion der Waagen ist auch unterhalb der Mindestlast gegeben.

 

Mikro - Waagen: Waagen mit einer Höchstlast meist zwischen 5 g und 50 g. Ablesbarkeit d = 0.001 mg oder besser.

 

 

 

Waagen : Begriffe N, wie Nettogewicht

 

Nacheichung: Periodische Nachprüfung von Waagen mit anschliessender Kennzeichnung durch das Eichamt. Siehe auch Eichgültigkeitsdauer für Waagen.

 

Nettogewicht: Gewicht eines Wägegutes nach Abzug seiner Verpackung und / oder des Transportbehälter.

 

Netto-Total: Möglichkeit, das Behältergewicht beim Rezeptieren in einem getrennten Waagenspeicher abzulegen. Das Nettototal ist die Gewichtssumme aller eingewogenen Komponenten (ohne Behältergewicht) und wird von den Waagen auf Tastendruck angezeigt.

 

Newton: Die Einheit Newton (N) ist die Krafteinheit im internationalen Einheitensystem (SI). Sie ist die Kraft, die einen Körper der Masse 1 kg um 1m/sec² beschleunigt (Waagen als Kraftmesser für hängende Lasten: Bsp.: Kranwaage)

 

Nichtselbsttätige Waagen: Waagen, zu deren Betätigung ein Eingriff vom Bedienungspersonal erforderlich ist.

 

Manche Waagen können zur Dichte- und Konsistenzbestimmung verwendet werden

 

 

 

Waagen : Begriffe O

 

OIML: Organisation Internationale de Métrologie Légale. Diese regelt die messtechnischen Belange im gesetzlichen Eichwesen (Metrologie). Link zur OIML

 

 

 

Waagen : Begriffe P, wie PTB

 

Plus-Minus-Wägungen: z. B. zur Qualitätskontrolle: Waagen mit Sollgewicht belasten - Nulltarieren durch Druck auf TARE-Taste (Sollgewicht wird gespeichert) - Waagen zeigen bei Folgewägungen ausschliesslich die Abweichungen vom Sollgewicht vorzeichenrichtig an.

 

Präzisionsgewichte: Gewichtsstücke der OIML mittleren Fehlergrenzklasse M1. Sie werden zur Prüfung von Präzisionswaagen und Industrie - Waagen verwendet.

 

Prozentbestimmung: Beispiel: Referenzgewicht einer Probe vor der Trocknung 50 g = Anzeige der Waagen 100%. Nach der Trocknung 40 g = Anzeige der Waagen 80% absolut (Trockenmasse) oder 20% relativ (Feuchte).

 

Prüfgewicht extern: (früher Kalibriergewicht) Dient zur Einstellung oder Überprüfung der Genauigkeit der Waagen >> Justieren des Wägebereiches Das externe Prüfgewicht kann jederzeit, auch nachträglich, DKD-zertifiziert werden.

 

Prüfgewicht intern: Wie externes Prüfgewicht, jedoch in die Waagen eingebaut und motorgetrieben.

 

PTB: Physikalisch Technische Bundesanstalt in Braunschweig. Diese Bundesbehörde ist zuständig für das gesetzliche Messwesen OIML in Deutschland. Bei Waagen regelt sie das Eichwesen.

 

 

 

Waagen : Begriffe R, wie Rezeptieren

 

Referenzgewicht: Repräsentatives Teilegewicht bei der Stückzählung gleicher Teile. Wird meist aus der Durchschnittsbildung mehrerer Teile gewonnen >> Referenzstückzahl

 

Referenzstückzahl: Notwendige Stückzahl, um ein repräsentatives >> Referenzgewicht bei einer Stückzählung zu gewinnen. Meist zwischen 5 und 50 Stück.

 

Rekalibrieren: Periodisches Nachmessen eines Mess-/ Prüfmittels (z.B. Waagen / Gewichte) zur Überwachung seiner Richtigkeit.

 

Reparatur von Waagen

 

Reproduzierbarkeit: (Standardabweichung) Mass der Übereinstimmung bei Wiederholungsmessungen (z.B. Waagen) unter denselben Bedingungen. Meist 1 d oder kleiner. Qualitätsmerkmal.

 

Rezeptieren: Einwägen verschiedener Komponenten in einen Behälter zu einer Mischung. Waagen zum Rezeptieren werden auch als Dosierwaagen bezeichnet.

 

RS-Schnittstelle: Datenschnittstelle zur Übertragung der Wägedaten von den Waagen zum PC.

 

 

 

Waagen : Begriffe S, wie Stückzählung

 

Schutzart IP: Je höher die Nummer, desto weniger dringt Staub und Spritzwasser in die Gehäuse der Waagen ein. IP 54 ist bei höherwertigen Waagen Standard (Tabelle der Schutzarten für Waagen).

 

Selbsttätige Waagen: Bei selbsttätigen Waagen läuft die Wägung automatisch ab und wird immer wieder neu eingeleitet. Selbsttätige Waagen leisten einen massgeblichen Beitrag zur Automatisierung industrieller Produktion. Es handelt sich meist um komplexe Systeme, oft um Unikate. Stand-by der Waagen: werden bei Nichtgebrauch nur teilweise ausgeschaltet. Deshalb beim Wiedereinschalten keine Anwärmzeit nötig.

Waagen, die bedient werden müssen

Nichtselbsttätige Waagen sind jedem aus dem Heimgebrauch vertraut. In ihrer Funktionsweise sind diese Waagen auf Bedienpersonal angewiesen. Zur Grobeinteilung der Genauigkeit von nichtselbsttätigen Waagen haben sich in Europa die Genauigkeitsklassen I (Feinwagen) bis IIII (Grobwaagen) durchgesetzt.

 

Sensortypen von Waagen:

Blattfeder/Schraubenfeder, DMS-Sensoren, Piezoelektrik, Magnetische Kraftkompensation, Magnetoelastisches Verfahren, Kapazitive Wegmessung, Schwingsaite.

 

Stillstandskontrolle: >> Filter

 

Stückzahlen von Einzelteilen: Man wiegt z. B. 10 gleiche Teile; die Referenz-Stückzahl ist 10. Nun bilden die Waagen automatisch das Durchschnittsgewicht je Teil. Ab jetzt werden die zu zählenden gleichen Teile sofort in Stück angezeigt. Hier gilt: Je höher die Referenz-Stückzahl, desto grösser die Zählgenauigkeit.

 

Waagen von Profis für Profis

 

 

 

Waagen : Begriffe T, wie Tara

 

Tara: Möglichkeit, die Gewichtsanzeige eines auf der Wägeplatte stehenden Behälters wieder auf Null zurückzustellen. Kann bei elektronischen Waagen beliebig oft wiederholt werden. Die Tara ist subtraktiv, d. h. der verfügbare Wägebereich wird um die Tara verkleinert.

 

Teilung: Bei den digitalanzeigenden Waagen ist sie mit der >> Ablesbarkeit d identisch. Bei den mechan. Waagen versteht man hierunter den kleinsten Gewichtswert auf einer Skala, bestehend aus Teilstrichen und Ziffern, die mittels Zeiger oder Index abgelesen wird.

 

Temperaturbereich: Bereich, in welchem geeichte Waagen benutzt werden dürfen. Er ist auf dem Kennzeichnungsschild angegeben. Bei Über- oder Unterschreitung sind Messfehler möglich.

 

Toleranz eines Messgerätes: Jedes Messgerät hat eine physikalisch bedingte Anzeigentoleranz Die Toleranz definiert die größte, zulässige Abweichung der Anzeige nach Plus und Minus.

 

 

 

 

Waagen : Begriffe U, wie Überlast

 

Überlast- / Unterlastanzeige: Anzeige im Display der Waagen, wenn Überlast oder Unterlast eingetreten ist.

 

Waagen im Versandhandel

 

 

 

Waagen : Begriffe V, wie Validierung

 

Validierung: Dokumentierter Nachweis, dass ein Prozess oder Verfahren mit hoher Sicherheit geeignet ist, eine spezifische Aufgabe zu erfüllen.

 

Verkehrsfehlergrenzen: Diese betragen das Doppelte der Fehlergrenzen von Waagen bei der Ersteichung (Ersteichfehlergrenzen). Sie sind die zulässigen Abweichungen beim Gebrauch von Waagen nach Plus und Minus.

 

Beratung und Service für alle Waagen

 

 

 

Waagen : Begriffe W, wie Wägebereich oder Wägewert

 

Wägebereich Max: Arbeitsbereich der Waagen. Die Waagen sind bis zum angegebenen Gewichtswert belastbar.

 

Wägetisch: Waagen zur Analyse und hochauflösende Waagen müssen erschütterungsfrei aufgestellt werden. Hierzu eignen sich massive Steinplatten, die entweder auf Wandkonsolen oder auf stabilen Tischuntergestellen ruhen. Sie dürfen ihre horizontale Lage auch bei Druck auf die Steinplatte nicht ändern.

 

Wägewert: Anzeige der Waagen nach Abklingen des Einschwingvorgangs. Dies wird meistens durch Aufleuchten der Gewichtseinheit ( g) / (kg ) angezeigt. Jetzt kann das Wägeergebnis korrekt abgelesen, oder ausgedruckt werden.

 

Windschutz: Schutzvorrichtung um die Wägeplatte der Waagen gegen störende Luftbewegungen zu schützen. Bei sehr präzisen Waagen mit Ablesbarkeit d < 10 mg notwendig. Immer vorhanden bei Analysen - Waagen.

 

Besonders beliebt sind Waagen mit Datenschnittstelle

 

 

 

Waagen : Begriffe Z, wie Zulassung von Waagen

 

Ziffernschritt: >> Ablesbarkeit

 

Zulassung von Waagen: Diese wird von einer Bundesanstalt z. B. PTB ausgesprochen. Waagen können nur geeicht werden, wenn eine Bauart-Zulassung vorhanden ist. Mit einer europäischen Richtlinie über die Zulassung von Waagen nahm der europäische Binnenmarkt auf dem Gebiet des gesetzlichen Messwesens Gestalt an. Die Richtlinie für nicht  selbsttätige Waagen trat am 1. Januar 1993 in Kraft und löste die nationalen Bestimmungen über Zulassung und Eichung ab. Sind Waagen einmal (als Bauart) zugelassen, dann gibt es für die einzelnen Exemplare zwei mögliche Wege, die beide letztlich dazu führen, dass sie im Supermarkt oder anderswo eingesetzt werden dürfen: Entweder werden die Waagen von einer Eichbehörde geeicht oder der Hersteller erklärt selbst, dass das Gerät mit der EG-Baumusterzulassung übereinstimmt. Mobile Waagen, einfach mitnehmen und vor Ort wiegen.

 

 

Weitere Quelle: Waagen bei der PTB.

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