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Waagen-
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Waagen -
Neben dem vielfältigen Angebot an Waagen durch die Waagenhersteller, Waagenshops und des Waagenhandels sowie der fachlichen Beratung durch Ingenieure und Techniker der Unternehmen, bieten wir Ihnen nachstehend eine alphabetische Auflistung relevanter Begriffe zum Thema Waagen an, um sich vor einem Kauf einer Waage oder Waagenzubehör evtl. entsprechend Ihrer Aufgabenstellung informieren zu können: (Hinweis: Im Waagenforum haben Sie die Möglichkeit Begriffe und Erklärungen hinzuzufügen.)
Waagen : Begriffe A, wie Ablesbarkeit
Ablesbarkeit d: Kleinster ablesbarer Gewichtswert der Waagen.
Absolutwägung: Bestimmung des Gewichtes eines Wägegutes mittels Waagen in den Masseeinheiten Milligramm (mg), Gramm (g), Kilogramm (kg) oder Tonnen (t).
Anwärmzeit: Zeitspanne vom Einschalten der Waagen bis zum Erreichen der Betriebstemperatur.
Auswaage: Wird in einem Prozess eine vorab genau definierte Menge einer Substanz einer Veränderung, z. B. einer Trocknung unterzogen, so wird das verbleibende Gewicht der Substanz nach der Prozessbehandlung durch Auswaage (auch Rückwägung) bestimmt.
Aussermittige Belastung von Waagen (DKD Punkt5.4).
Waagen : Begriffe B, wie Bauartzulassung oder Bruttogewicht
Bauartzulassung von Waagen zur Eichung: Die Eichfähigkeit der Waagen wird durch Bauartzulassung
dokumentiert. Hierzu werden die Waagen vorab einer eichtechnischen Prüfung unterzogen,
die von einer Bundesanstalt ( meist ein metrologisches Staats-
Bruttogewicht: Gewicht eines Wägegutes einschliesslich Verpackung oder/ und Transportbehälter.
Die Ingenieure und Techniker des Waagenhandels beraten Sie gern zum Thema Waagen
Datenschnittstelle / -
der Bedienungsanleitung. Bsp.: Präzise Waagen.
Differenzwägung: Bestimmung des Gewichtsunterschiedes eines Wägegutes mittels Waagen vor und nach einer Behandlung, Bsp. einer Trocknung. Die beiden Wägungen werden auf denselben Waagen und unter den selben Bedingungen durchgeführt.
DKD: Im Deutschen Kalibrierdienst sind messtechnische Laboratorien zusammengeschlossen,
die eine Akkreditierung für eine bestimmte Messgrösse haben. Ein DKD-
Waagen für Industrie, Forschung, Handwerk...
Waagen : Begriffe E, wie Eichung
EA: European cooperation for Accreditation (früher WECC bzw. EAL). Regelt die internationale
gegenseitige Anerkennung von DKD-
Eckenlastprüfung Waagen: Testen von Waagen durch exzentrisches Aufstellen einer Last neben der Plattenmitte.
Eichfähige / nicht eichfähige Waagen: Messtechnisch nahezu identisch. Bei den eichfähigen Waagen sind einige Details gesetzlich vorgeschrieben, z. B. Softwareänderungen, zusätzliche Aufschriften.
Eichgültigkeitsdauer von Waagen: Analysenwaagen Eichklasse I 2 Jahre, Präzisionswaagen Eichklasse II, 2 Jahre Industriewaagen Eichklasse III, 2 Jahre Kontrollwaagen, alle Klassen 1 Jahr.
Eichung: Nach der EU-
a) im geschäftlichen Verkehr, wenn der Preis einer Ware durch Wägung bestimmt wird.
b) bei der Herstellung von Arzneimitteln in Apotheken, sowie bei Analysen im medizinischen/ pharmazeutischen Labor
c) Zu amtlichen Zwecken wie Ermittlung von Gebühren, Zöllen und Strafen. Ferner bei Gutachten für Gerichte.
d) Bei der Herstellung von Fertigpackungen
Wenn Sie mehr Informationen zur Eichung von Waagen haben oder nicht wissen, ob Sie tatsächlich eichfähige Waagen benötigen, so können Sie sich an Ihr landesspezifische Eichbehörde für Waagen wenden.
Alle Waagen werden vom Eichamt geprüft und mit der Eichmarke versehen. Damit ist
ihre Genauigkeit im Rahmen der zulässigen Eich-
Eichwerte: Mass für die Eich-
Einschwingzeit: Dauer einer Gewichtserfassung an Waagen.
Einwaage: Wird in einem Prozess eine genau definierte Menge einer Substanz benötigt, so wird diese Substanz auf den verlangten Gewichtswert eingewogen.
Erdanziehung: Ist von erheblichem Einfluss auf genaue elektronische Waagen. Da ihre Stärke an jedem Ort der Erde verschieden ist, müssen Waagen standortabhängig >> justiert werden.
Waagen : Begriffe F, wie Feingewichte
Fehlergrenzen bei Waagen: Betrifft geeichte Waagen. Unter Fehlergrenzen versteht man die zulässige Toleranz, also die erlaubte Gewichtsabweichung nach Plus und Minus. Sie sind lastabhängig, Definition in der Eichordnung. Man unterscheidet die Fehlergrenzen bei der Ersteichung und die Verkehrsfehlergrenzen an Waagen.
Fehlergrenzen bei Gewichten/ Fehlergrenzenklassen: Die Fehlergrenze eines Gewichtes entspricht der zulässigen Toleranz, also der grössten, zulässigen Abweichung vom Nennwert nach Plus und Minus. Die Fehlergrenzenklassen bei Gewichten sind streng hierarchisch gestuft und in der OIML definiert.
Feingewichte: Gewichte der OIML-
Waagen : Begriffe H, wie hochauflösende Waagen
Höchstlast und Genauigkeit:
Die Erscheinungsform von Waagen ist ausserordentlich vielfältig. Unabhängig voneinander
können Waagen nach Bau-
Halbmikro -
Gewichte: Gewichtsstücke der OIML-
Hochauflösende Waagen: Hierunter versteht man meist Analysen-
Sehen Sie sich zu diesem Thema bitte auch die Einteilung in Waagen -
Waagen : Begriffe I, wie Waagen für die Industrie
Industrielle Waagen: Dieser Begriff ist weit gespannt. Hierunter werden unter anderem
Tischwaagen, Plattformwaagen, Kontrollwaagen, Hängewaagen (Kranwaagen), Behälterwaagen,
Paket-
Interface: Parameter mit der die Waagen zur Übertragung der Daten mit einem Computer verbunden werden können.
ISO 9000ff: Qualitätsmanagement-
ISO/GLPP-
Waagen : Begriffe J
Justieren des Wägebereiches von Waagen: Entweder mit dem Prüfgewicht extern über das Justierprogramm (CAL), o. mit der internen Justierautomatik bzw. Justierschaltung. Notwendig ist dies bei Temperaturänderungen, veränderten Umgebungsbedingungen, Ortsveränderungen usw. Tägliche Routinekontrolle empfehlenswert.
Zählen, Dosieren, Tarieren, ... die Waagen bieten viele Extras
Waagen : Begriffe K, wie Kalibrieren
Kalibrieren: Prüfen der Richtigkeit einer Messgrösse eines Messgerätes (z.B. Waagen) ohne Eingriff ins Messsystem. Beispiel: Prüfen von Waagen durch Auflegen eines Prüfgewichtes (Kalibrierlabor für Waagen). Beispielhaft sehen Sie hier Waagen mit interner und externer Kalibriermöglichkeit.
Kalibrierschein oder Kalibrierzertifikat:
Dokumentiert die messtechnischen Eigenschaften von Waagen oder eines Gewichtes, sowie
die Rückführbarkeit auf das nationale Normal (so sieht ein Waagen -
Waagen und Gewichte im Prüflabor
Kapazitiv arbeitende Zellen an Waagen:
Bei Waagen mit kapazitiven Kraftaufnehmern macht man sich das Prinzip zunutze, dass zwei gegenüberliegende Metallplatten einen elektrischen Kondensator bilden. Verändert man, in unserem Fall durch Gewichtsveränderung, diesen Plattenabstand, so verändern sich auch die elektrischen Eigenschaften. Ein Mikroprozessor ermittelt daraus in kurzen Zeitabständen den jeweiligen Gewichtswert. Dieses Messprinzip kommt in elektronischen Waagen zum Einsatz.
Karat, metrisch: Ein Karat metrisch 1 ct = 0,2 g. Es wird bei der Gewichtsbestimmung
von Edelsteinen verwendet (so z.B. bei den sogenannten Karat -
Kennlinie von Waagen: Grafische Darstellung der Gewichtsanzeige einer Waage unter
Belastung mit Prüfgewichten. von Null bis zur Höchstlast. Aus dem Kennlinienverlauf
lassen sich Rückschlüsse auf die Waagen-
Konformitätsbescheinigung: Die Übereinstimmung von eichfähigen Waagen mit der Bauartzulassung wird vom Eichamt durch die Ausstellung der Konformitätsbescheinigung dokumentiert.
Konformitätserklärung: Die Konformitätserklärung dokumentiert, dass ein Erzeugnis
den EG-
Viele Waagen -
Waagen : Begriffe L, wie Linearität
Laborwaagen: Hierunter versteht man Waagen zur Analyse und Präzisionswaagen.
LCD-
LED-
Linearität / Richtigkeit von Waagen: Grösste Abweichung der Gewichtsanzeige zum Wert
des Prüfgewichts nach Plus und Minus über den gesamten Wägebereich. Obergrenze +/-
Einige Modelle der Waagen sind wählweise mit Akku-
Waagen : Begriffe M, wie Masse
Masse: Die Masse eines Körpers ist eine physikalische Grösse. Sie ist ein Mass für
die Trägheitswirkung gegenüber einer Geschwindigkeitsänderung, wie auch die Anziehung
auf andere Körper. Sehen Sie sich hierzu bitte auch die PTB-
Mehrbereichswaagen: Waagen mit mehreren, unterschiedlichen Wägebereichen. Jeder Wägebereich beginnt bei Null, der größte Wägebereich endet bei der Höchstlast der Waagen. Jeder Wägebereich hat eine eigene Ablesbarkeit "d".
Messunsicherheit von Waagen: Die Messunsicherheit kennzeichnet den Bereich, in dem der tatsächliche Messwert liegt. Die Wahrscheinlichkeit hierfür beträgt im DKD mindestens 95%. Sie wird individuell für die Waagen nach einem genau festgelegten Prüfverfahren ermittelt und im Kalibrierschein dokumentiert. Sie hängt von verschiedenen waageninternen und externen Faktoren ab. Die Messunsicherheit steigt mit zunehmender Belastung der Waagen.
Mindestlast Min: Untere Grenze des eichfähigen Wägebereiches. Sie ist auf dem Eichschild vermerkt. Die Funktion der Waagen ist auch unterhalb der Mindestlast gegeben.
Mikro -
Waagen : Begriffe N, wie Nettogewicht
Nacheichung: Periodische Nachprüfung von Waagen mit anschliessender Kennzeichnung durch das Eichamt. Siehe auch Eichgültigkeitsdauer für Waagen.
Nettogewicht: Gewicht eines Wägegutes nach Abzug seiner Verpackung und / oder des Transportbehälter.
Netto-
Newton: Die Einheit Newton (N) ist die Krafteinheit im internationalen Einheitensystem (SI). Sie ist die Kraft, die einen Körper der Masse 1 kg um 1m/sec² beschleunigt (Waagen als Kraftmesser für hängende Lasten: Bsp.: Kranwaage)
Nichtselbsttätige Waagen: Waagen, zu deren Betätigung ein Eingriff vom Bedienungspersonal erforderlich ist.
Manche Waagen können zur Dichte-
OIML: Organisation Internationale de Métrologie Légale. Diese regelt die messtechnischen Belange im gesetzlichen Eichwesen (Metrologie). Link zur OIML
Waagen : Begriffe P, wie PTB
Plus-
Präzisionsgewichte: Gewichtsstücke der OIML mittleren Fehlergrenzklasse M1. Sie werden
zur Prüfung von Präzisionswaagen und Industrie -
Prozentbestimmung: Beispiel: Referenzgewicht einer Probe vor der Trocknung 50 g = Anzeige der Waagen 100%. Nach der Trocknung 40 g = Anzeige der Waagen 80% absolut (Trockenmasse) oder 20% relativ (Feuchte).
Prüfgewicht extern: (früher Kalibriergewicht) Dient zur Einstellung oder Überprüfung
der Genauigkeit der Waagen >> Justieren des Wägebereiches Das externe Prüfgewicht
kann jederzeit, auch nachträglich, DKD-
Prüfgewicht intern: Wie externes Prüfgewicht, jedoch in die Waagen eingebaut und motorgetrieben.
PTB: Physikalisch Technische Bundesanstalt in Braunschweig. Diese Bundesbehörde ist zuständig für das gesetzliche Messwesen OIML in Deutschland. Bei Waagen regelt sie das Eichwesen.
Waagen : Begriffe R, wie Rezeptieren
Referenzgewicht: Repräsentatives Teilegewicht bei der Stückzählung gleicher Teile. Wird meist aus der Durchschnittsbildung mehrerer Teile gewonnen >> Referenzstückzahl
Referenzstückzahl: Notwendige Stückzahl, um ein repräsentatives >> Referenzgewicht bei einer Stückzählung zu gewinnen. Meist zwischen 5 und 50 Stück.
Rekalibrieren: Periodisches Nachmessen eines Mess-
Reparatur von Waagen
Reproduzierbarkeit: (Standardabweichung) Mass der Übereinstimmung bei Wiederholungsmessungen (z.B. Waagen) unter denselben Bedingungen. Meist 1 d oder kleiner. Qualitätsmerkmal.
Rezeptieren: Einwägen verschiedener Komponenten in einen Behälter zu einer Mischung. Waagen zum Rezeptieren werden auch als Dosierwaagen bezeichnet.
RS-
Waagen : Begriffe S, wie Stückzählung
Schutzart IP: Je höher die Nummer, desto weniger dringt Staub und Spritzwasser in die Gehäuse der Waagen ein. IP 54 ist bei höherwertigen Waagen Standard (Tabelle der Schutzarten für Waagen).
Selbsttätige Waagen: Bei selbsttätigen Waagen läuft die Wägung automatisch ab und
wird immer wieder neu eingeleitet. Selbsttätige Waagen leisten einen massgeblichen
Beitrag zur Automatisierung industrieller Produktion. Es handelt sich meist um komplexe
Systeme, oft um Unikate. Stand-
Waagen, die bedient werden müssen
Nichtselbsttätige Waagen sind jedem aus dem Heimgebrauch vertraut. In ihrer Funktionsweise sind diese Waagen auf Bedienpersonal angewiesen. Zur Grobeinteilung der Genauigkeit von nichtselbsttätigen Waagen haben sich in Europa die Genauigkeitsklassen I (Feinwagen) bis IIII (Grobwaagen) durchgesetzt.
Sensortypen von Waagen:
Blattfeder/Schraubenfeder, DMS-
Stillstandskontrolle: >> Filter
Stückzahlen von Einzelteilen: Man wiegt z. B. 10 gleiche Teile; die Referenz-
Waagen von Profis für Profis
Waagen : Begriffe T, wie Tara
Tara: Möglichkeit, die Gewichtsanzeige eines auf der Wägeplatte stehenden Behälters wieder auf Null zurückzustellen. Kann bei elektronischen Waagen beliebig oft wiederholt werden. Die Tara ist subtraktiv, d. h. der verfügbare Wägebereich wird um die Tara verkleinert.
Teilung: Bei den digitalanzeigenden Waagen ist sie mit der >> Ablesbarkeit d identisch. Bei den mechan. Waagen versteht man hierunter den kleinsten Gewichtswert auf einer Skala, bestehend aus Teilstrichen und Ziffern, die mittels Zeiger oder Index abgelesen wird.
Temperaturbereich: Bereich, in welchem geeichte Waagen benutzt werden dürfen. Er
ist auf dem Kennzeichnungsschild angegeben. Bei Über-
Toleranz eines Messgerätes: Jedes Messgerät hat eine physikalisch bedingte Anzeigentoleranz Die Toleranz definiert die größte, zulässige Abweichung der Anzeige nach Plus und Minus.
Waagen : Begriffe U, wie Überlast
Überlast-
Waagen : Begriffe V, wie Validierung
Validierung: Dokumentierter Nachweis, dass ein Prozess oder Verfahren mit hoher Sicherheit geeignet ist, eine spezifische Aufgabe zu erfüllen.
Verkehrsfehlergrenzen: Diese betragen das Doppelte der Fehlergrenzen von Waagen bei der Ersteichung (Ersteichfehlergrenzen). Sie sind die zulässigen Abweichungen beim Gebrauch von Waagen nach Plus und Minus.
Beratung und Service für alle Waagen
Waagen : Begriffe W, wie Wägebereich oder Wägewert
Wägebereich Max: Arbeitsbereich der Waagen. Die Waagen sind bis zum angegebenen Gewichtswert belastbar.
Wägetisch: Waagen zur Analyse und hochauflösende Waagen müssen erschütterungsfrei aufgestellt werden. Hierzu eignen sich massive Steinplatten, die entweder auf Wandkonsolen oder auf stabilen Tischuntergestellen ruhen. Sie dürfen ihre horizontale Lage auch bei Druck auf die Steinplatte nicht ändern.
Wägewert: Anzeige der Waagen nach Abklingen des Einschwingvorgangs. Dies wird meistens durch Aufleuchten der Gewichtseinheit ( g) / (kg ) angezeigt. Jetzt kann das Wägeergebnis korrekt abgelesen, oder ausgedruckt werden.
Windschutz: Schutzvorrichtung um die Wägeplatte der Waagen gegen störende Luftbewegungen
zu schützen. Bei sehr präzisen Waagen mit Ablesbarkeit d < 10 mg notwendig. Immer
vorhanden bei Analysen -
Besonders beliebt sind Waagen mit Datenschnittstelle
Waagen : Begriffe Z, wie Zulassung von Waagen
Ziffernschritt: >> Ablesbarkeit
Zulassung von Waagen: Diese wird von einer Bundesanstalt z. B. PTB ausgesprochen.
Waagen können nur geeicht werden, wenn eine Bauart-
Weitere Quelle: Waagen bei der PTB.
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